Psychotherapie
Therapieverfahren
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt
tiefenpsychologisch fundiert, d.h. im gemeinsamen Gespräch und geleiteten Übungen wird den unbewussten Gründen seelischer Erkrankungen und Symptomen nachgegangen. Die Lebensgeschichte mit ihren
Ängsten, Enttäuschungen und Konflikten wird ein wichtiges Thema sein. Darüber hinaus werden auch Entspannungsverfahren nach Bedarf eingesetzt.
Termine
Aufgrund der Besonderheit des Fachgebietes können
Behandlungen nur nach Terminabsprache stattfinden. In akuten Krisensituationen ist es auch möglich, einen Sondertermin telefonisch zu vereinbaren.
Sollten Sie einen verabredeten Termin nicht
einhalten können, sagen Sie bitte möglichst frühzeitig ab. Um Regelmäßigkeit und Kontinuität zu gewährleisten, wird deshalb ein
fester Termin in der Woche gemeinsam festgelegt und von mir fest für Sie reserviert.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt einen
Niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie dar. Der Therapeut klärt in dem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder
ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind
möglich.
Eine Sprechstunde dauert mindestens 25 Minuten pro Patient und kann höchstens sechsmal je
Krankheitsfall bei Erwachsenen stattfinden.
Weitere Infos unter: https://www.kbv.de/html/1150_34629.php
Kostenübernahme
(Psychotherapie)
Ersatzkassen und die anderen gesetzlichen Krankenkassen
(Primärkassen) übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie, wenn ein behandlungsbedürftiges Leiden, d.h. eine Diagnose vorliegt und die Behandlung erfolgversprechend
ist.
Die
Psychotherapie fängt mit der Erstvorstellung (Sprechstunde oder Akutsprechstunde) an, dann wird entschieden, ob eine Psychotherapie veranlasst werden kann. In den weiteren Terminen beginnt die
Probatorischen Sitzungen. à Während dieser Probe-Sitzungen können Therapeut und Patient auch herausfinden, ob sich eine gegenseitige vertrauensvolle Beziehung entwickeln kann.
Nach der
Probatorischen Sitzung wird ein Antrag an die Krankenkasse mit 2x12 Kurzzeittherapien beantragt. Nach vollenden der Therapiestunden, wird hiernach die Langzeittherapie durchgeführt. Die
Gesprächstherapien gehen 50min.
- Die Akutsprechstunde
- Kurzzeit-/Langzeittherapie
- Beendigung
werden per Antrag der Krankenkasse zugeschickt. Patienten und Praxis bekommen dann bescheid, ob dies genehmigt oder abgelehnt
wurde.